Pfarreileitung

Seelsorger

Die Verantwortung für die Seelsorge liegt beim Pfarrer. Seelsorge ist Teilnahme an der Sorge Jesu für den Menschen und umfasst folgende Aufgaben:

  • Verkündigung des Wort Gottes (Predigt, Religionsunterricht, usw.)
  • Spendung der Sakramente
  • Teilnahme am Hirtenamt Jesu (Gespräche, Dasein für andere, usw.)

Für diese grosse Aufgabe ist der Pfarrer auf die Mitarbeit der Gruppen und Vereine, der Behörde, ja auf jeden einzelnen, also auch auf Sie angewiesen und ist für ihre Mitarbeit sehr dankbar.

Kirchenvorsteherschaft

Die Kirchenvorsteherschaft als ausführende Behörde setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen und wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, im Auftrag der Kirchbürger und Kirchbürgerinnen die materiellen und strukturellen Voraussetzungen für eine gute Seelsorge zu schaffen. Dazu gehören: die Anstellung von Mitarbeiter, die Verwaltung und der Unterhalt von Kirche und Liegenschaften. Sie setzt die Gemeindebeschlüsse durch und arbeitet eng mit dem Pfarramt zusammen.